Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmer
Die Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen – das ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber in Deutschland und gleichzeitig ein zentrales Instrument für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie dient dazu, systematisch alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie als Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung korrekt durchführen, was Sie dokumentieren müssen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Warum Sie die Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen sollten
Die Gefährdungsbeurteilung richtig durchzuführen ist mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe. Sie ermöglicht es Arbeitgebern, Gefahren frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen Unfälle, Gesundheitsrisiken und Ausfallzeiten zu minimieren. Gleichzeitig wird durch eine strukturierte Vorgehensweise die Rechtssicherheit erhöht. Weitere Vorteile erläutern wir auch auf unserer Übersichtsseite zu unseren Leistungen im Arbeitsschutz.
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Gemäß § 5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten zu beurteilen und Gefährdungen zu dokumentieren. Wer die Gefährdungsbeurteilung nicht richtig durchführt, riskiert Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen in 7 Schritten
- Arbeitsbereiche definieren: Stellen Sie fest, für welche Arbeitsplätze und Tätigkeiten Sie die Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen.
- Gefährdungen erfassen: Nutzen Sie Begehungen, Mitarbeiterbefragungen und externe Expertise. Auch psychische Belastungen sind zu berücksichtigen.
- Risiken bewerten: Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadensschwere.
- Schutzmaßnahmen festlegen: Orientieren Sie sich am STOP-Prinzip. Priorisieren Sie technische und organisatorische Maßnahmen.
- Maßnahmen umsetzen: Verantwortlichkeiten und Fristen müssen klar dokumentiert werden.
- Wirksamkeit kontrollieren: Die getroffenen Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Effektivität hin zu überprüfen.
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben: Aktualisieren Sie Ihre Dokumentation bei betrieblichen Änderungen oder neuen Risiken.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung richtig durchzuführen umfasst auch die vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Schritte. Diese ist laut § 6 ArbSchG verpflichtend und muss bei Kontrollen vorgelegt werden können.
- Auflistung aller Tätigkeiten und Arbeitsbereiche
- Erfasste Gefährdungen mit Risikobewertung
- Geplante und umgesetzte Maßnahmen
- Kontrolltermine und Wirksamkeitsprüfung
Fazit: Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen lohnt sich
Wer die Gefährdungsbeurteilung richtig durchführt, erfüllt nicht nur seine gesetzliche Pflicht, sondern schafft auch eine sichere, gesunde und produktive Arbeitsumgebung. Unsere Experten unterstützen Sie dabei von der ersten Analyse bis zur laufenden Betreuung. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch.
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