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Inhaber Sifa Schwarz

BG oder Gewerbeaufsicht angekündigt?

Keine Panik – wir stehen Ihnen auch kurzfristig zur Seite. Ob Dokumentenprüfung oder Vor-Ort-Begleitung: Wir sorgen dafür, dass Sie vorbereitet sind.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber in Sachen Arbeitssicherheit?
Laut § 3 ArbSchG müssen Sie Gefährdungen beurteilen, Maßnahmen ableiten und wirksam kontrollieren. Wir übernehmen für Sie die komplette Dokumentation & Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft, damit Sie stets rechtskonform bleiben.
Brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), auch wenn ich nur wenige Mitarbeitende habe?
Die DGUV Vorschrift 2 verlangt ab dem ersten Mitarbeitenden eine sicherheitstechnische Betreuung. Kleine Betriebe können das flexibel per externem SiFa-Dienstleister abdecken – genau darauf sind wir spezialisiert.
Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung praktisch ab?
1. Wir erfassen Ihre Arbeitsplätze / Tätigkeiten.
2. Risiken werden bewertet, Maßnahmen priorisiert und in einem Maßnahmenplan festgehalten.
3. Alle Ergebnisse erhalten Sie digital, unterschriftsfertig für BG- und Behörden-Nachweise.
Was kostet eine externe SiFa-Betreuung?
Abhängig von Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse. Weit günstiger jedenfalls als ein unfallbedingter Ausfall eines Mitarbeiternden. Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an – in 2 Minuten sind die Eckdaten erfasst.
Wie oft müssen meine Mitarbeitenden unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG). Manche Personengruppen oder nach bestimmten Ereignissen auch öfter. Wir liefern Ihnen fertige Unterweisungspakete inkl. Teilnahme-Nachweisen – vor Ort oder online als E-Learning, je nach Branche.

Warum Unternehmer uns vertrauen

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