Winterarbeitsplätze & Erkältungssaison

Die kalte Jahreszeit stellt Unternehmen und ihre Beschäftigten alljährlich vor besondere Herausforderungen. Winterarbeitsplätze & Erkältungssaison ist ein Thema, das Unternehmer sowohl aus arbeitsrechtlicher als auch aus gesundheitlicher Perspektive im Blick behalten müssen. Denn sinkende Temperaturen, vermehrte Erkältungen und die Pflicht zur Sicherstellung geeigneter Arbeitsbedingungen bedingen ein professionelles Vorgehen, damit Betriebe weiterhin reibungslos funktionieren und Beschäftigte gesund bleiben.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen im Winter relevant sind, welche praktischen Schutzmaßnahmen Sie treffen können und wie Sie gezielt der Erkältungswelle entgegenwirken. Damit werden Sie Ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz gerecht und reduzieren Ausfallzeiten.


1. Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Die allgemeine Pflicht für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen basiert in Deutschland auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Speziell für Arbeitsräume, in denen Beschäftigte Kälte und anderen winterlichen Bedingungen ausgesetzt sind, kommen insbesondere folgende Vorschriften zum Tragen:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    Hier ist u. a. geregelt, dass Arbeitsräume so zu gestalten sind, dass keine Gesundheitsgefahren entstehen. Unternehmer müssen dafür Sorge tragen, dass raumklimatische Faktoren (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lüftung) den Beschäftigten zumutbar sind.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR A3.5 „Raumtemperatur“ und ASR A3.6 „Lüftung“)
    Diese konkretisieren die ArbStättV und geben Hinweise, welche Temperaturen als Mindest- oder Richtwerte einzuhalten sind. Hier finden sich auch Vorgaben zur regelmäßigen Lüftung, damit ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet ist.
  • DGUV-Informationen zum Kälteschutz
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt Informationsschriften bereit, in denen praktische Empfehlungen zum Schutz gegen Kälte am Arbeitsplatz enthalten sind. Zwar gibt es keine starre Zahl, ab wann Kälte als gefährdend gilt, jedoch sollten Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gesundheitsrisiken beachten.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber in der Pflicht, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen oder zu aktualisieren, in denen winterliche Einflüsse bewertet werden. Daraus resultieren Schutzmaßnahmen, die sowohl technische, organisatorische als auch personenbezogene Aspekte beinhalten.


2. Auswirkungen von Kälte und trockener Luft auf die Gesundheit

In den Wintermonaten verändert sich das Raumklima oft massiv. Trockene Heizungsluft, rasche Temperaturwechsel oder zugige Arbeitsplätze setzen dem Immunsystem zu. Werden diese Faktoren nicht richtig gesteuert, können sie Krankheiten begünstigen. Hinzu kommt, dass mit Beginn der Erkältungssaison Infektionen unter den Beschäftigten schneller zirkulieren.

Typische Risiken im Winter:

  • Erhöhte Ansteckungsgefahr: Durch Viren und Bakterien in geschlossenen Räumen.
  • Auswirkungen auf Gelenke und Muskulatur: Kälte kann zur Verspannung oder gar Unterkühlung führen, besonders bei Tätigkeiten im Freien oder in unbeheizten Hallen.
  • Konzentrationsprobleme: Unzureichende Temperaturen oder stickige Luft mindern die Leistungsfähigkeit und erhöhen das Unfallrisiko.

Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass die Arbeitsräume „gesundheitlich zuträglich“ sein müssen, was auf das gesunde Temperaturniveau und eine ausreichende Frischluftversorgung abzielt.


3. Technische Maßnahmen: Wärme und Luftfeuchtigkeit regulieren

Eine der wichtigsten Stellschrauben zur Vermeidung von Beschwerden ist die gezielte Steuerung von Heizung und Lüftung. Technische Maßnahmen sollten in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und regelmäßig überprüft werden.

  • Raumtemperatur nach ASR A3.5
    Die Technische Regel ASR A3.5 sieht je nach Art der Tätigkeit (z. B. leichte Bürotätigkeit vs. schwere körperliche Arbeit) unterschiedliche Mindesttemperaturen vor. Im Bürobereich spricht man häufig von einer Raumtemperatur zwischen 20 und 22 °C als Richtwert.
    Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig die Thermostate und setzen Sie bei großflächigen Räumen ggf. Zonenheizungen ein, damit keine unangenehmen Temperaturunterschiede entstehen.
  • Lüftung gemäß ASR A3.6
    Eine abgestimmte Belüftung ist nicht nur für den Sauerstoffgehalt entscheidend, sondern auch für das Abführen von Krankheitserregern und Feuchtigkeit. Die Technische Regel ASR A3.6 beschreibt, dass ein Mindest-Außenluftvolumenstrom vorhanden sein soll, der pro Person etwa 30 m³/h beträgt (abhängig vom Raumvolumen und der Tätigkeit).
    Tipp: Wer keine zentrale Lüftungsanlage hat, sollte Stoßlüftung betreiben – am besten mehrmals täglich für einige Minuten alle Fenster weit öffnen. Auch im Winter ist dies notwendig, um das Raumklima zu verbessern und das Infektionsrisiko zu senken.
  • Luftfeuchtigkeit
    Trockene Luft kann die Schleimhäute reizen und somit das Erkältungsrisiko erhöhen. Optimale relative Luftfeuchtigkeit liegt meist zwischen 40 und 60 %. Bei sehr trockener Luft können Luftbefeuchter oder kleine Wasserquellen (z. B. Pflanzen) helfen.

4. Organisatorische Maßnahmen: Pausen- und Schichtplanung

Neben der Technik spielt die Organisation der Arbeit eine zentrale Rolle. Unternehmer und Führungskräfte können durch eine vorausschauende Schichtplanung und kluge Pausenregelungen dazu beitragen, dass Beschäftigte vor Kälte geschützt werden und im Falle einer Erkältungswelle weniger Kontaktmomente entstehen.

  • Flexible Arbeitszeiten: Wenn möglich, Arbeitsbeginn oder Schichtwechsel in die weniger kalten Stunden des Tages legen – besonders relevant für Außenarbeitsplätze.
  • Wärmeräume: In Produktionshallen oder im Freien sollte für genügend Rückzugsräume gesorgt sein, in denen Beschäftigte sich aufwärmen können.
  • Abstand halten: Während der Erkältungssaison sollten Besprechungen oder Pausen möglichst so organisiert werden, dass größere Gruppenansammlungen vermieden und Abstände eingehalten werden können.

5. Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene

Je nach Tätigkeitsbereich ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) ein unerlässlicher Bestandteil der Prävention. Für Arbeiten im Freien oder in kühleren Produktionsumgebungen können wind- und wasserdichte Kleidung, Mützen oder Arbeitshandschuhe vorgeschrieben sein. Wichtig ist, dass die PSA den einschlägigen Normen genügt und für die anstehende Arbeit geeignet ist.

Gleichzeitig gewinnt die Hygiene in der Erkältungssaison an Bedeutung. Hier einige Punkte, die Sie im Betrieb leicht umsetzen können:

  • Desinfektionsspender an gut erreichbaren Stellen (z. B. Eingänge, Pausenräume, Sanitärbereiche).
  • Häufiges Händewaschen und gründliches Trocknen der Hände, um Infektionen vorzubeugen.
  • Regelmäßige Reinigung von gemeinsamen Kontaktflächen (Türklinken, Tastaturen, Handläufe, etc.).

6. Gefährdungsbeurteilung anpassen und dokumentieren

Vor dem Hintergrund wechselnder Bedingungen in den Wintermonaten ist eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Prüfen Sie darin alle Faktoren, die sich bei sinkenden Temperaturen auf die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten auswirken können:

  1. Temperatur und Raumklima (Heizung, Lüftung, Feuchtigkeit)
  2. Organisatorische Abläufe (Schichtverteilung, Pausenzeiten)
  3. Persönliche Schutzausrüstung (Winterkleidung, rutschfestes Schuhwerk, Handschuhe)
  4. Erhöhte Infektionsgefahr (Hygiene- und Abstandsregeln)

Alle Maßnahmen sollten Sie nachvollziehbar dokumentieren: Sowohl die an sich erkannten Gefährdungen als auch die konkreten Gegenmaßnahmen und Zuständigkeiten. So stellen Sie sicher, dass Sie den Anforderungen aus ArbSchG und ArbStättV gerecht werden und können bei Bedarf gegenüber Behörden oder Unfallversicherungsträgern belegen, was getan wurde.


7. Tipps zur Erkältungsprävention

Neben den rein arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben empfiehlt es sich, im Betrieb aufklärende Maßnahmen durchzuführen, um die Ausbreitung von Erkältungen zu minimieren:

  • Impftermine kommunizieren: Beispielsweise die Grippeschutzimpfung kann das Risiko für Influenzainfektionen deutlich senken.
  • Ernährungs- und Gesundheitstipps: Gesunde Snacks und heiße Getränke im Pausenraum steigern das Wohlbefinden.
  • Sensibilisierung für Eigenverantwortung: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben, um Kollegen zu schützen und selbst schneller zu genesen.

Eine solche Gesundheitskultur wirkt sich langfristig positiv auf das Betriebsklima aus und reduziert Fehlzeiten.


8. Fazit: Von der Pflicht zur Chance

Der Arbeitsschutz im Winter ist Pflicht, zugleich aber auch eine Chance, die Betriebsgesundheit insgesamt zu fördern. Unternehmen, die ihre Winterarbeitsplätze & Erkältungssaison-Strategie rechtzeitig anpassen, gehen präventiv gegen Kältebelastungen und Infektionsgefahren vor. Das bedeutet nicht nur die Einhaltung rechtlicher Mindeststandards, sondern verbessert auch das Wohlbefinden und die Produktivität der Beschäftigten.

Fassen Sie die wichtigsten Schritte zusammen:

  1. Rechtliche Vorgaben kennen (ArbStättV, ASR A3.5, ASR A3.6, DGUV-Informationen).
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen (Raumtemperatur kontrollieren, Lüften, Schichten planen, PSA bereitstellen).
  3. Gefährdungsbeurteilung regelmäßig prüfen und dokumentieren.
  4. Erkältungsprävention durch Hygiene, Aufklärung und Impfangebote.

So sorgen Sie dafür, dass Ihre Belegschaft auch in den kalten Monaten leistungsfähig bleibt und Sie selbst „ruhig schlafen“ können – weil Sie alle nötigen Vorkehrungen getroffen haben, um den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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