FAQ – Arbeitssicherheit einfach erklärt

Sie haben Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung, gesetzlichen Anforderungen oder zu Ihrer Verantwortung als Unternehmer? Hier finden Sie klare Antworten – kompakt und verständlich.

Sicherheitsberatung unterwegs

Sicherheit beginnt dort, wo der Alltag stattfindet – auch unterwegs.

❓ Ab wann braucht man eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die DGUV Vorschrift 2 regelt, dass jeder Arbeitgeber eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen muss. Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen – ab dem ersten Arbeitsplatz und unabhängig von der Branche. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial ab. Natürlich hängt aber auch der konkrete Aufwand für die Betreuung von der Anzahl der Arbeitsplätze ab. Kleinere Unternehmen haben weniger Bedarf als größere. Darauf reagieren wir flexibel.

❓ Kann ich mich als Unternehmer selbst um den Arbeitsschutz kümmern?

Teilweise ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Im sogenannten Unternehmermodell können Sie als Chef selbst unterweisen und Gefährdungsbeurteilungen erstellen, sofern Sie an einer speziellen Schulung teilnehmen und kein höheres Gefährdungspotenzial besteht.

❓ Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASiG) vorgeschrieben. Sie verfügt über eine spezielle Fachkunde und berät den Arbeitgeber systematisch zu allen Fragen des Arbeitsschutzes.

Der Sicherheitsbeauftragte wird nach § 22 SGB VII in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich gefordert. Er oder sie unterstützt als Ansprechperson im Arbeitsalltag – zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit – beim Erkennen und Vermeiden von Gefährdungen.

Kurz gesagt: Die Sifa bringt Fachwissen in den Betrieb – der Sicherheitsbeauftragte stärkt die Aufmerksamkeit für Sicherheit im Alltag.

❓ Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Weniger als Sie denken. Da Sie nur die tatsächlich erbrachten Leistungen bezahlen, ist das Modell gerade für kleinere Unternehmen deutlich wirtschaftlicher als eine interne Lösung. Gerne erstellen wir ein Angebot, das zu Ihrem Bedarf passt.

❓ Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?

Die Grundbetreuung betrifft allgemeine Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Betriebsbegehungen. Die betriebsspezifische Betreuung deckt besondere Gefahren oder zusätzliche Anforderungen ab – z. B. bei Maschinen, Gefahrstoffen oder Baustellen.

❓ Muss ich als Kleinbetrieb auch eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Ja. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt für alle Unternehmen – auch mit nur einem Mitarbeiter. Umfang und Dokumentation richten sich nach Art der Tätigkeit. Wir helfen Ihnen, diese Anforderung mit Augenmaß zu erfüllen.

❓ Was passiert, wenn ich keine Fachkraft einsetze oder keine Unterweisungen mache?

Im Schadensfall haften Sie. Ohne Nachweise über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen können Bußgelder, Regressforderungen und strafrechtliche Konsequenzen drohen. Prävention ist immer günstiger als Reaktion.

❓ Warum ist Arbeitssicherheit so wichtig und gesetzlich vorgeschrieben?

Arbeitsschutz ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Laut einer Studie der EU-OSHA zahlt sich gutes Arbeitsschutzmanagement durch weniger Ausfallzeiten, höhere Produktivität und gesteigerte Motivation spürbar aus. Weil sie Menschen schützt. Arbeitsschutzmaßnahmen verhindern Unfälle, Ausfälle, Bußgelder – und sichern nachhaltig Ihren Betrieb.
Ein in Arbeitssicherheit investierter Euro erwirtschafte demnach eine Rendite von 2,20€.

❓ Wie beginne ich mit der sicherheitstechnischen Betreuung?

Ganz einfach: Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir erklären Ihnen die Anforderungen, zeigen Optionen auf und begleiten Sie Schritt für Schritt – pragmatisch und praxisnah.

Ihre Frage war nicht dabei? Oder Sie möchten konkret wissen, was in Ihrem Betrieb notwendig ist?

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