FAQ

Mensch steht am Straßenrand und leistet Pannenhilfe

1. Warum ist Arbeitssicherheit so wichtig und gesetzlich vorgeschrieben?

Arbeitssicherheit ist essenziell, um die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten zu schützen. Schon kleine Unachtsamkeiten können schwere Unfälle verursachen, die nicht nur das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigen, sondern auch hohe Kosten für das Unternehmen nach sich ziehen. Daher ist jeder Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. In diesem FAQ werden wir häufig gestellte Fragen zur Arbeitssicherheit beantworten.

Das Arbeitsschutzgesetz sowie das Arbeitssicherheitsgesetz legen klare Vorgaben fest, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Risiken systematisch zu minimieren. Bei Nichtbeachtung drohen behördliche Auflagen oder Bußgelder. Eine aktive Präventionsarbeit schützt also die Beschäftigten und hilft dem Unternehmen, Kosten zu reduzieren und die Produktivität zu erhalten.

2. Wer trägt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Unternehmen?

Die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt ihn bei dieser Aufgabe, übernimmt jedoch nicht die juristische Verantwortung. Auch Führungskräfte tragen eine Mitverantwortung, soweit ihnen Aufgaben übertragen wurden. Daneben muss jeder Mitarbeitende seinerseits die geltenden Sicherheitsvorschriften einhalten.

Die Verantwortung kann also delegiert werden, bleibt jedoch letztendlich beim Unternehmer oder der Geschäftsführung. Diese müssen gewährleisten, dass alle Pflichten des Arbeitsschutzes erfüllt werden. Eine effiziente Sicherheitsorganisation im Betrieb und ein klares Verantwortungsbewusstsein bei allen Beteiligten sind dabei wesentliche Erfolgsfaktoren.

3. Welche Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine angemessene sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren. Bereits ab dem ersten Mitarbeitenden muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt oder eine alternative Betreuungsform gewählt werden. Die konkreten Anforderungen richten sich nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Bestimmungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), speziell der DGUV Vorschrift 2.

Ob ein kleines Büro, eine Kfz-Werkstatt oder ein mittelständisches Unternehmen – alle müssen die Vorgaben erfüllen. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden, doch diese sind klar definiert. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen, um auf Nummer sicher zu gehen.

4. Kann ein Sicherheitsbeauftragter die Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzen?

Nein, ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) ist lediglich eine unterstützende Funktion und kann keine Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzen. Während der Sicherheitsbeauftragte meist ein interner Mitarbeitender ist, der auf bestimmte Gefahren aufmerksam macht, besitzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine umfassende Ausbildung und trägt eine beratende Verantwortung gegenüber dem Arbeitgeber.

Der Sicherheitsbeauftragte wirkt vor allem als Bindeglied zu den Beschäftigten und entlastet die Fachkraft bei der praktischen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Dennoch erfüllt er weder die vorgeschriebene Qualifikation noch die formalen Pflichten, die eine Fachkraft mitbringt. Beide Rollen ergänzen sich, sind jedoch nicht austauschbar.

5. Was versteht man unter „sicherheitstechnischer Betreuung“?

Sicherheitstechnische Betreuung bedeutet, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen bei allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Sie überprüft Arbeitsabläufe, erkennt Gefahrenquellen und schlägt Lösungen vor, um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Außerdem überwacht sie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und berät den Arbeitgeber zu organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen.

Die Betreuung kann intern (durch eine angestellte Fachkraft) oder extern (durch einen spezialisierten Dienstleister) erfolgen. Ziel ist, die Sicherheit der Mitarbeitenden zu garantieren und gleichzeitig den Gesetzesvorschriften im Arbeitsschutz zu entsprechen.

6. Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassen:

  • Beratung des Arbeitgebers zu allen Belangen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Ableitung geeigneter Maßnahmen
  • Organisation und Kontrolle der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen und Dokumentation von Mängeln
  • Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen
  • Unterstützung bei der Auswahl sicherer Arbeitsmittel, Maschinen und Gefahrstoffe
  • Analyse von Arbeitsunfällen und Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen

Damit schafft die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine solide Basis für einen sicheren und rechtskonformen Betriebsablauf.

7. Wie läuft die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ab?

Zu Beginn analysiert die externe Fachkraft den Betrieb, um alle relevanten Sicherheitsaspekte zu erfassen. Darauf basierend wird ein Betreuungsplan erstellt, der Begehungen, Schulungen und Beratungsleistungen beinhaltet. In regelmäßigen Abständen kommt die Fachkraft ins Unternehmen, prüft die Arbeitsplätze, spricht mit den Verantwortlichen und dokumentiert festgestellte Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten.

Zwischen den Terminen steht sie bei Fragen per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Bei größeren Änderungen, neuen Maschinen oder besonderen Vorkommnissen können zusätzliche Einsätze vereinbart werden. So entsteht eine flexible Betreuung, die zur Größe und Gefährdungslage des Betriebs passt.

8. Warum und wie häufig muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit ins Unternehmen kommen?

Die Frequenz hängt von der Unternehmensgröße und der Gefährdungsklasse ab. Nach DGUV Vorschrift 2 gibt es eine Grundbetreuung mit festgelegten Einsatzzeiten und eine betriebsspezifische Betreuung, die je nach Bedarf hinzukommt. Beispielsweise wird eine kleine Kfz-Werkstatt weniger Stunden benötigen als ein großes Industriewerk mit hohem Gefahrenpotenzial.

In Kleinbetrieben können unter Umständen andere Betreuungsmodelle (z. B. das „Unternehmermodell“) zum Einsatz kommen. Grundsätzlich gilt: Die Betreuung sollte regelmäßig sein, damit Arbeitssicherheit als dauerhafter Prozess im Betrieb integriert wird.

9. Was kostet die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten richten sich u. a. nach der Betriebsgröße, der Branche und dem Umfang der Leistungen. Viele Dienstleister arbeiten mit Stunden- oder Tagessätzen, die je nach Qualifikation variieren können (typisch zwischen 50 und 150 Euro pro Stunde). Häufig gibt es auch Pauschalpakete für kleinere Unternehmen.

Eine professionelle Arbeitssicherheit ist jedoch eine lohnende Investition: Unfälle und Ausfallzeiten werden minimiert, und die rechtlichen Vorgaben sind erfüllt. Es empfiehlt sich, ein individuelles Angebot einzuholen, um ein passendes Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

10. Brauchen auch kleine Betriebe (z. B. Kfz-Werkstätten) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja, auch kleine Betriebe haben eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssicherheit. Schon bei wenigen Mitarbeitenden müssen Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sein. Besonders im Kfz-Gewerbe besteht durch Hebebühnen, Schweißarbeiten und den Umgang mit Gefahrstoffen ein hohes Risikopotenzial.

Für Kleinbetriebe gibt es jedoch spezielle Betreuungsformen wie das Unternehmermodell. Hier kann der Unternehmer selbst eine Grundqualifikation erwerben und bei Bedarf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen. Dennoch ist es ratsam, sich regelmäßig beraten zu lassen, um alle Vorschriften und Maßnahmen zu erfüllen.

11. Was ist das Unternehmermodell in der Arbeitssicherheit?

Das Unternehmermodell ist eine besondere Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, bei der der Unternehmer nach entsprechender Schulung selbst viele Aufgaben der Arbeitssicherheit übernimmt. Er lernt in Seminaren der Berufsgenossenschaft die Grundlagen und führt z. B. die Gefährdungsbeurteilung eigenständig durch.

Wichtig ist dabei, dass der Unternehmer weiterhin Zugang zu externer Beratung hat. So kann er bei komplexen Fragestellungen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen. Das Modell ermöglicht mehr Eigenverantwortung und Flexibilität, erfordert aber auch regelmäßige Fortbildungen und eine sorgfältige Umsetzung.

12. Kann der Unternehmer die Aufgaben der Arbeitssicherheit selbst übernehmen?

Ja, allerdings nur bedingt und nach entsprechender Qualifizierung. Im Rahmen des Unternehmermodells oder vergleichbarer Regelungen ist es möglich, viele Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen. Dennoch gilt: Komplexe Themen wie Gefahrstoffmanagement oder ergonomische Arbeitsplatzgestaltung erfordern spezielles Fachwissen.

Der Unternehmer haftet zudem für Fehler. Daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten externe Fachleute einzubeziehen, um Sicherheitslücken zu schließen und Rechtssicherheit zu wahren.

13. Müssen wir neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch einen Betriebsarzt bestellen?

In der Regel ja. Arbeitsmedizinische Betreuung ist ebenso vorgeschrieben wie die sicherheitstechnische Betreuung. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit deckt nicht die medizinische Komponente ab. Beide Rollen ergänzen einander:

  • Betriebsarzt: kümmert sich um den Gesundheitsschutz, führt Vorsorgeuntersuchungen durch
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: berät zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen

Gerade in risikoreichen Bereichen wie dem Kfz-Gewerbe ist eine verlässliche arbeitsmedizinische Betreuung sehr wichtig.

14. Welche Vorteile bringt die Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet viele Vorteile:

  • Unfallprävention: weniger Arbeitsunfälle, geringere Ausfallzeiten
  • Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Bußgeldern
  • Fachwissen: maßgeschneiderte Beratung zu Vorschriften und praktischen Lösungen
  • Entlastung: der Unternehmer kann sich aufs Kerngeschäft konzentrieren
  • Mitarbeitermotivation: sichere Arbeitsbedingungen fördern ein positives Betriebsklima
  • Kostenersparnis: Vermeidung teurer Unfallfolgen und langfristige Stabilität bei Versicherungsbeiträgen

Insgesamt trägt eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu bei, den Betrieb nachhaltiger und effizienter zu gestalten.

15. Was passiert, wenn wir keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Wer keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt und damit den Arbeitsschutz vernachlässigt, verstößt gegen gesetzliche Vorgaben. Bei Kontrollen durch die zuständige Behörde oder die Berufsgenossenschaft drohen Bußgelder und Auflagen. Kommt es zu Unfällen, kann der Unternehmer bei nachweislicher Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.

Darüber hinaus führt mangelnde Arbeitssicherheit oft zu häufigeren Arbeitsunfällen, Ausfallzeiten und einem schlechten Betriebsklima. Die vermeintliche Einsparung von Kosten kann sich schnell ins Gegenteil verkehren. Rechtssichere Arbeitssicherheit lohnt sich also in jeder Hinsicht.

16. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wie hilft die Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren, bei dem alle potenziellen Gefahren im Betrieb ermittelt, bewertet und passende Schutzmaßnahmen definiert werden. Sie ist gemäß Arbeitsschutzgesetz Pflicht für jeden Arbeitgeber.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Erstellung, überprüft bestehende Dokumente auf Aktualität und hilft, notwendige Maßnahmen umzusetzen. Sie bringt das nötige Fachwissen mit, um Risiken professionell einzuschätzen und praktikable Lösungen zu entwickeln. Die Gefährdungsbeurteilung dient als Grundlage für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen.

17. Gibt es branchenspezifische Besonderheiten der Arbeitssicherheit, z. B. im Kfz-Gewerbe?

Jede Branche hat eigene Schwerpunkte und Risiken. Im Kfz-Gewerbe sind beispielsweise Hebebühnen, Schweißgeräte oder Gefahrstoffe wie Öl und Lacke besonders zu beachten. Die Arbeit an Fahrzeugen birgt zudem Unfallgefahren durch herabfallende Teile, Abgase oder chemische Substanzen.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Branchenerfahrung kann gezielt auf diese Gefahren eingehen und praktische Lösungen für Ihren Betrieb bieten. In anderen Branchen können wiederum Lärmschutz, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung oder psychosoziale Belastungen im Vordergrund stehen. Entscheidend ist eine individuelle Anpassung an die jeweiligen Tätigkeiten.

18. Unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch bei Arbeitsunfällen und Notfällen?

Ja, die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist auch in solchen Situationen eine wertvolle Unterstützung. Sie hilft, Unfallursachen zu ermitteln und Maßnahmen abzuleiten, um ähnliche Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Zudem unterstützt sie bei den erforderlichen Meldungen gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden.

Präventiv erarbeitet sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber Notfallpläne und organisiert im Idealfall regelmäßige Übungen. So sind Beschäftigte besser auf kritische Situationen vorbereitet, und der Betrieb verfügt über festgelegte Vorgehensweisen für verschiedene Notfallszenarien.

19. Worauf sollte man bei der Auswahl einer Fachkraft für Arbeitssicherheit achten?

Wichtige Kriterien bei der Wahl einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind:

  • Qualifikation: Nachweis über die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Branchenerfahrung: Erfahrung in vergleichbaren Betrieben (z. B. Kfz-Gewerbe oder Handwerk)
  • Kommunikationsfähigkeit: Einfache und verständliche Vermittlung von Sicherheitsinhalten
  • Serviceorientierung: Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit und Flexibilität bei individuellen Fragestellungen
  • Umfang des Leistungsangebots: Können auch zusätzliche Dienste wie Betriebsarzt, Brandschutz oder Schulungen angeboten werden?
  • Preis-Leistungs-Verhältnis: Transparente Angebotserstellung ohne versteckte Kosten

Sympathie und Vertrauen spielen ebenfalls eine große Rolle, da die Fachkraft eng mit der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden zusammenarbeitet. Ein unverbindliches Erstgespräch gibt Aufschluss darüber, ob die Chemie stimmt.

20. Wie kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen, wenn ich Beratung zur Arbeitssicherheit suche?

Wenn Sie Unterstützung bei der Arbeitssicherheit oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb suchen, können Sie uns gerne kontaktieren. Unser Team berät Sie individuell und erstellt ein Angebot, das optimal auf Ihre Unternehmensgröße, Branche und Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Gerne können wir in einem ersten Gespräch klären, welche Herausforderungen in puncto Arbeitsschutz bei Ihnen besonders relevant sind, und gemeinsam einen Fahrplan zur Umsetzung erarbeiten. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen!