Mit der Zunahme von Home-Office-Arbeitsplätzen stellt sich die Frage, ob Bürogeräte im Home-Office – wie Computer, Monitore und Drucker – regelmäßig auf Sicherheit und ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Die Grundlage hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Arbeitgeber in die Pflicht nimmt, die Sicherheit von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Doch wie sieht das im Home-Office aus? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.
Was ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen und sicherzustellen, dass diese in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. [Quelle: Gesetze im Internet – BetrSichV]
Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass Arbeitsmittel, die einer erhöhten Gefährdung unterliegen, von einem Sachkundigen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen umfassen eine Erstprüfung vor der Inbetriebnahme, regelmäßige Wiederholungsprüfungen sowie Prüfungen nach wesentlichen Änderungen an den Geräten.
Gilt die BetrSichV auch für das Home-Office?
Ja, die BetrSichV gilt grundsätzlich auch für das Home-Office. Das bedeutet, dass Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt und die von den Beschäftigten zu Hause genutzt werden, ebenfalls den Vorschriften der BetrSichV unterliegen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, auch im Home-Office dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher sind. Diese Verantwortung umfasst sowohl die Bereitstellung der Geräte als auch die Organisation der notwendigen Prüfungen.
Prüfungspflicht für Bürogeräte im Home-Office
Laut der BetrSichV ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und wann Betriebsmittel geprüft werden müssen. Dies schließt auch Bürogeräte im Home-Office ein. Typischerweise unterliegen Geräte wie Computer und Monitore keiner regelmäßigen Prüfungspflicht durch einen Sachkundigen, da sie im Vergleich zu Maschinen oder elektrischen Anlagen ein geringeres Gefährdungspotential aufweisen. Der Arbeitgeber hat jedoch die Pflicht, die potenziellen Gefährdungen zu bewerten und je nach Ergebnis der Beurteilung entsprechende Prüfungen zu veranlassen. [Quelle: KomNet NRW]
Was bedeutet „Erhöhte Gefährdung“?
Die BetrSichV beschreibt Geräte, die einer „erhöhten Gefährdung“ unterliegen, als solche, die intensiven mechanischen, thermischen oder elektrischen Belastungen ausgesetzt sind. Typische Beispiele sind Maschinen oder Werkzeuge, die in Produktionsstätten eingesetzt werden. Bürogeräte wie Computer und Drucker im Home-Office fallen daher meistens nicht unter diese Einstufung, da sie in der Regel nur geringeren Belastungen ausgesetzt sind.
Im Home-Office sind Arbeitsmittel oft stabil aufgestellt und werden selten bewegt, was das Risiko von Schäden verringert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeber die Verantwortung gänzlich ablegen können; regelmäßige Sichtprüfungen und eine gute Dokumentation der Geräte sind nach wie vor sinnvoll.
Verantwortung und Haftung des Arbeitgebers
Obwohl die Prüfpflicht für Bürogeräte im Home-Office eingeschränkt ist, bleibt der Arbeitgeber verantwortlich für die Sicherheit der bereitgestellten Arbeitsmittel. Arbeitgeber sollten klare Richtlinien erstellen, die Mitarbeitende dazu anleiten, selbst einfache Sichtprüfungen durchzuführen und eventuelle Mängel zu melden. Weiterhin kann es sinnvoll sein, die Mitarbeitenden über grundlegende Sicherheitsaspekte im Umgang mit Elektrogeräten zu schulen. [Quelle: Arbeitsschutzgesetz.com]
Empfohlene Maßnahmen zur Sicherheit von Bürogeräten im Home-Office
Um die Sicherheit von Bürogeräten im Home-Office zu gewährleisten, können folgende Maßnahmen sinnvoll sein:
- Regelmäßige Sichtprüfungen: Mitarbeitende sollten regelmäßig ihre Geräte auf sichtbare Schäden kontrollieren, wie z. B. beschädigte Kabel oder Stecker.
- Schulung zur Gerätewartung: Arbeitgeber können kurze Schulungen oder Informationsmaterial bereitstellen, das Mitarbeitende über sichere Handhabung und Pflege informiert.
- Dokumentation und Mängelmeldung: Mitarbeitende sollten ermutigt werden, Mängel zu dokumentieren und dem Arbeitgeber zu melden.
Indem Unternehmen solche Maßnahmen fördern, können sie das Risiko von Gefährdungen im Home-Office reduzieren und gleichzeitig ihrer Verantwortung gemäß BetrSichV nachkommen.
Fazit
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheidet, ob und wann Bürogeräte im Home-Office geprüft werden müssen. Typische Bürogeräte wie Computer und Monitore fallen häufig nicht unter die Kategorie „erhöhte Gefährdung“, weshalb keine regelmäßige Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich ist. Dennoch bleibt der Arbeitgeber in der Verantwortung, eine sichere Nutzung zu gewährleisten, und sollte Mitarbeitende zu regelmäßigen Sichtprüfungen und einer sicheren Handhabung anhalten. [Quelle: KomNet NRW]
Zusammengefasst sind regelmäßige Sachkundigenprüfungen für Bürogeräte im Home-Office in den meisten Fällen nicht zwingend vorgeschrieben, doch eine verantwortungsvolle Handhabung und grundlegende Sicherheitschecks sollten Teil einer jeden Home-Office-Routine sein.